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Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
Mo: | 8.00–12.00 | 14.00–18.00 |
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Unter der Rufnummer 04751 99947-71 können Sie Termine vereinbaren. Sie erreichen uns auch per E-Mail info@praxis-catharinenlehn.de oder über unser Kontaktformular.

Schmerzen
Finden Sie schnell und unkompliziert Hilfe
Sollten Sie Schmerzen haben, bitten wir Sie darum, sich bis spätestens 9:00 Uhr bei uns zu melden, damit wir Ihre Schmerzbehandlung am selben Tag berücksichtigen können.
Kontakt
Zahnarztpraxis Catharinenlehn
Zahnärztin Melanie Martz
Dorfstraße 55a
21763 Neuenkirchen
Telefon: 04751 99947-71
Telefax: 04751 99947-72
info@praxis-catharinenlehn.de
www.praxis-catharinenlehn.de
Praxis Catharinenlehn
Zahnärztin Melanie Martz
Dorfstraße 55a
21763 Neuenkirchen
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Covid Hinweise
Was sie beachten müssen
Ein paar einfache Regeln zu Ihrem und unserem Schutz
Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, bitten wir Sie, folgende Verhaltensregeln in unserer Praxis zu beachten:
- Kommen Sie bitte nur nach telefonischer Voranmeldung in unsere Praxis
- Tragen Sie in der Praxis immer einen Mund- Nasenschutz (keine Faceshields)
- Nutzen Sie zudem die bereitgestellten Händedesinfektions-Spender.
- Auf das Händeschütteln werden wir vorerst verzichten und Ihnen stattdessen ein Lächeln schenken. Wir möchten nicht unhöflich sein, sondern umsichtig.
Unsere Hygienemaßnahmen
Ihre Gesundheit steht bei uns an erster Stelle
Wir setzen neben den regulären strengen Hygienerichtlinien weiterhin verschärfte Maßnahmen um, um Ihre und unsere Sicherheit zu gewährleiten.
Wir setzen neben den regulären strengen Hygienerichtlinien zurzeit verschärfte Maßnahmen um:
- Angepasste Terminplanung für eine geringere Patientenzahl
- Regelmäßige Tests des Fachpersonals
- Regelmäßige Desinfektion von Türklinken, Empfangstresen und weiteren Bereichen
- Regelmäßiges gründliches Stoßlüften
- Für unsere Mitarbeiter ist ausreichend Schutzausrüstung vorhanden
FFP2-Maskenpflicht ab 1. Oktober
Liebe Patientinnen und Patienten,
der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz für den Herbst und Winter wieder verschärft. Teil der neuen Corona-Schutzmaßnahmen ist die bundesweite FFP2-Maskenpflicht für den Besuch von Arzt- und Zahnarztpraxen ab dem 1. Oktober 2022.
Wir bitten Sie daher, unsere Praxis nur mit einer FFP2-Maske zu betreten – unabhängig davon, ob Sie als Patient oder Begleitperson zu uns kommen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) ist nicht ausreichend.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.
Ihr Praxisteam